Gegengutachten
Ein Gegengutachten ist ein Gutachten, das in der Regel im Streitfall von einem beauftragten Gutachter erstellt wird um ein vorhandenes Verkehrswertgutachten auf Plausibilität, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen.
Ein Gegengutachten ist ein Gutachten, das in der Regel im Streitfall von einem beauftragten Gutachter erstellt wird um ein vorhandenes Verkehrswertgutachten auf Plausibilität, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist im Baurecht, der Baunutzungverordnung § 20 BauNVO festgelegt und gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Dabei werden ausschließlich Vollgeschosse berücksichtigt (kein Keller oder Dach). Die Geschossflächenzahl kann im Bebauungsplan eines Grundstückes festgelegt sein. Diese Vorgabe zur Geschossflächenzahl soll die Bebauungsdichte eines Baugebietes regulieren.
Das Grundbuchregister ist ein amtliches, öffentliches Register im Grundbuchamt, in dem alle Grundstücke und deren Eigentümer eines Bezirkes verzeichnet sind. Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
Auf dem Deckblatt ist eingetragen: Zuständiges Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer
Im Bestandsverzeichnis ist eingetragen: Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage, Größe der Flurstücke
In der ersten Abteilung ist eingetragen: Die oder der Eigentümer des Grundstücks
In der zweiten Abteilung ist eingetragen: Lasten und Beschränkungen (z.B. Rechte wie ein Nießbrauch, Wegerech, Leitungsrecht oder Wohnungsrecht)
In der dritten Abteilung ist eingetragen: Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Ein Grundstück bezeichnet einen vermessenen, räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Register des Grundbuchamtes eines jeden Amtsgerichtes eingetragen ist.