Ein Gegengutachten ist ein Gutachten, das in der Regel im Streitfall von einem beauftragten Gutachter erstellt wird um ein vorhandenes Verkehrswertgutachten auf Plausibilität, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist im Baurecht, der Baunutzungverordnung § 20 BauNVO festgelegt und gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Dabei werden ausschließlich Vollgeschosse berücksichtigt (kein Keller oder Dach). Die Geschossflächenzahl kann im Bebauungsplan eines Grundstückes festgelegt sein. Diese Vorgabe zur Geschossflächenzahl soll die Bebauungsdichte eines Baugebietes regulieren.
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